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Kommentar zu „Allergisch und allein gelassen“

Kommentar zu „Allergisch und allein gelassen“

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Restaurants und Gaststätten auf Allergenkennzeichnung in den Speisekarten hin überprüft. Das Ergebnis ist enttäuschend, aber nicht wirklich überraschend. 55% der überprüften Restaurants informieren ungenügend, trotz gesetzlicher Kennzeichnungspflicht für allergene Inhaltsstoffe.

„Jeder Gastronom nutzte eine andere Form der Kennzeichnung. Neben vollständigen Hinweisen fanden wir unvollständige Allergenkarten, Vermischungen mit Zusatzstoffen oder anderen Lebensmittelbestandteilen.“

Da es zwar eine Kennzeichnungspflicht gibt, diese aber nicht weiter kontrolliert wird und es keine einheitlichen Vorhaben gibt WIE Allergene zu kennzeichnen sind, ist dies auch nicht weiter verwunderlich.

„Auskünfte des angestellten Personals zu Allergenen in den Speisen waren nicht immer fachlich fundiert – insbesondere dann, wenn Koch oder Geschäftsführer nicht anwesend waren.“

Das mag daran liegen, dass der Hamburger Hotel- und Gaststättenverband seine Mitglieder nur auf eine mündliche Auskunftspflicht hinweist, obwohl auch eine schriftliche vorgeschrieben ist oder daran, dass Gaststätten ihr Personal nicht angemessen schulen oder zumindest ausführlich einarbeiten. Kellner zu sein heißt nicht nur mit einem Lächeln Bestellungen (und Beschwerden) entgegenzunehmen und nachher das Geld entgegenzunehmen. Jeder Allergiker, der bei einem Kellner bestellt, legt diesem die eigene Gesundheit in die Hände.

Gastwirte nehmen Anfragen zuweilen nicht ernst.“

Auch das ist leider keine überraschende Erkenntnis. Viele scheinen bei Anfragen nach Allergenen zu denken, dass die Gäste nur eine Extrabehandlung haben wollen. Wie oft musste man schon erleben, dass etwas glutenfreies, oder laktosefreies, etc. bestellt wurde, dies abgenickt war und nach dem Verzehr der Speisen eine starke Reaktion auftrat, bei der man sich sicher sein konnte, dass die Speise eben NICHT allergenfrei war. Oder, dass etwas bestellt wurde und danach einfach etwas anderes gebracht wird mit dem Kommentar, dass das ursprünglich Bestellte ‚doch nicht‘ glutenfrei, etc. wäre, ohne nochmal nachzufragen, ob und welche anderen Allergien bestünden und bei der Erwähnung von weiteren Allergien sehr unfreundlich reagiert wurde, ganz nach dem Motto ‚Sie können froh sein, dass wir ihnen überhaupt etwas zu essen geben‘?

Das Gesetz zur Deklarierung von Allergenen in Speisekarten gibt es bereits seit 2014, doch es wird kaum etwas unternommen, um dieses auch durchzusetzen. Für uns Allergiker ist diese Kennzeichnung unglaublich wichtig. Auch wenn es nicht immer gleich um Leben und Tod geht, ist es doch häufig niederschmetternd nichts zu essen zu finden oder ein Lokal wegen fehlender Information und ungeschultem / verständnislosem / unfreundlichem Personal wieder zu verlassen oder sogar schmerzhaft eine Reaktion auf enthaltene Allergene aushalten zu müssen.

Es gibt aber auch Lichtblicke. 39% der überprüften Gaststätten schnitten mit gut oder sogar sehr gut in ihrer Allergenkennzeichnung in den Speisekarten ab. Ich persönlich hoffe, dass es in Zukunft noch mehr werden, auch wenn dazu Bußgelder fällig werden. Eine Kennzeichnung kann nicht so schwer sein, denn es reicht EINE simple Allergikerkarte in der alle Gerichte der normalen Karte mit den enthaltenen Allergenen aufgeführt sind.

Dieser Kommentar ist eine Reaktion auf „Allergisch und allein gelassen.“ – Verbraucherzentrale Hamburg vom 30. Oktober 2017

Beitragsbild: Pixabay – KarstenBergmann


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